UND DANN…? Warum Vorsorge für den Tag X wichtig ist!

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Zwei Themen, mit dem sich wohl niemand gerne auseinandersetzt: Pflegebedürftigkeit und das eigene Ableben. Wir finden es enorm wichtig, verantwortungsvoll für den Fall der Fälle bzw. den „Tag X“ vorzusorgen, wenn man mit einem tierischen Hausgenossen zusammenlebt.

Immer wieder sind wir als Tierschutzverein mit „hinterbliebenen“ Samtpfoten konfrontiert, die bei uns abgegeben werden, nachdem der Halter verstarb, ins Pflegeheim kam oder sich aufgrund schwerer Erkrankung/Pflegebedürftigkeit/Unfall nicht mehr um seine Tiere kümmern kann.
Für diese meist ebenfalls älteren Katzen ist es im Tierheim häufig besonders schwer. Sie trauern nicht nur um ihre Bezugsperson, sie verstehen auch die Welt nicht mehr, wenn sie abrupt aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen werden. Die Reaktionen hierauf sind stets herzzerreißend: Viele ziehen sich in sich zurück, leiden still vor sich hin und verweigern sogar die Nahrungsaufnahme, andere reagieren aggressiv und gestresst. Stress und Trauer können sich auch negativ auf den Gesundheitszustand auswirken.

Deshalb rufen wir alle verantwortungsvolle Tierhalter auf, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, was im “eigenem Fall” mit dem geliebten Haustier passieren soll. Bitte treffen Sie Vorkehrungen für deren Versorgung!

Viele verlassen sich hier einfach auf die Erben bzw. Verwandtschaft. „Leider“, muss man sagen. Denn in unserer langjährigen Erfahrung haben wir auch immer wieder erleben müssen, wie – vor allem Katzen – von den Erben nach Übernahme des Hauses oder der Wohnung einfach vor die Tür gesetzt wurden. Nicht gekennzeichnete/registrierte Tiere können nur schwer zugeordnet werden und es herrscht leider immer noch häufig das Vorurteil, dass (auch Haus-) Katzen sich in „Freiheit“ problemlos zurechtfinden und überleben können. Auch etliche Fälle von betagten Stubentigern, die eingeschläfert werden sollten, da sich die Angehörigen der Halter nicht um sie kümmern oder die Kosten für die medizinische Behandlung (die mit zunehmendem Alter nun einmal auftreten können) nicht bezahlen wollten, sind schon bei uns gelandet – und es nimmt kein Ende!
Wir empfehlen jedem Tierhalter, abzuklären (und möglichst auch schriftlich/vertraglich festzuhalten), wem er im Fall der Fälle seine Tiere anvertraut und sich hierzu gegebenenfalls juristisch/notariell beraten zu lassen. Im Testament und/oder einer Patientenverfügung kann z. B. festgelegt werden, dass ein bestimmter Teil des Vermögens für die Versorgung der Tiere (Futter, Streu, Arztkosten, sowie ggf. auch Unterbringung) verwendet werden muss. Ebenfalls ist es möglich, die Tierschutzorganisation seines Vertrauens direkt zu benennen und z. B. im Testament mit einer bestimmten Summe zu bedenken oder zu verfügen, dass die Tiere – sollte sich keine andere adäquate Möglichkeit finden – verbunden mit einer entsprechenden Spende zur Kostendeckung zunächst dort untergebracht, verpflegt und dann in ein neues Zuhause vermittelt werden.
Bitte lassen Sie sich das durch den Kopf gehen und treffen Sie im Interesse Ihrer Tiere Vorsorgemaßnahmen!

Hier können Sie sich unsere Notfallkarte herunterladen, die im Unfall-Fall informiert, dass Haustiere zu Hause warten: